Die Landesregierung hat seit heute die Maßnahmen zur Bekämpfung der landesweiten epidemischen Notlage, wegen dem neuartigen Corona-Virus, erneut verändert.
Völlig unabhängig jeglicher Inzidenzen gilt nun folgendes, auch für uns:
Ab sofort dürfen das KEMPO-STUDIO nur noch Personen (ab 6 Jahre) betreten, die mindestens eine der 3-G-Regeln erfüllen!
Dabei macht die Regierung den Betreiber/Unternehmer der Sportstätte zum Erfüllungsgehilfen, indem sie diesem auferlegt, die Zugangsvoraussetzungen einzeln zu überprüfen! Das heißt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird einfach “außen vor gelassen”.
Wer also ab heute das KEMPO-STUDIO betreten möchte, muss entweder sein “Impfzertifikat”, seinen “Genesenennachweis” oder einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, VORLEGEN!
Das KEMPO-STUDIO dankt allen für die Einhaltung der Maßnahmen und freut sich auf das gemeinsame Training.
Weitere Informationen zu der neuen Coronaverordnung von der Landesregierung Baden-Württembergs findest du hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/corona-beschraenkungen-fuer-geimpfte-und-genesene-werden-weitgehend-aufgehoben/